Beiträge im Forstlichen Bereich - Schutzwaldpflege
Allgemeine Beschreibung
Dieser Dienst betrifft Beitragsansuchen für folgende Maßnahmen im forstlichen Bereich:
- Pflegemaßnahmen im Schutzwald (Mindestfläche 0,5 ha)
- Die durchzuführenden Maßnahmen werden vom zuständigen Forstpersonal festgelegt.
- Mögliche Maßnahmen sind u.a.:
- Hoch Abstocken, eventuell Entrinden und Ablängen (in Stücke schneiden) von Bäumen;
- Querfällen und eventuell notwendiges Fixieren von Bäumen;
- Aufforstungsmaßnahmen mit Lochpflanzung;
- Die Höhe der anerkannten Kosten richtet sich nach der Steilheit des Geländes und liegt zwischen 2.500 Euro und 3.750 Euro pro Hektar, auf welcher die Maßnahmen durchgeführt werden.
- Die Beihilfe beläuft sich auf 80% der anerkannten Kosten.
Begünstigte:
Waldeigentümer und -besitzer, und zwar sowohl natürliche als auch juristische Personen des öffentlichen und Privatrechts, die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen sind.
Dem Antrag muss beigelegt werden:
- Kopie eines gültigen Erkennungsausweises;
Wenn Antragsteller Person privaten oder öffentlichen Rechts ist oder bei Miteigentum, zusätzlich:
- bei Interessentschaften oder BVK: Kopie des Gründungsakts und der Satzung;
- bei Interessentschaften, BVK, oder öffentlichen Körperschaften: Kopie der Ermächtigung zur Vorlage des Antrags, falls der Unterzeichnende nicht der gesetzliche Vertreter ist;
- bei Miteigentum: Kopie der Vollmacht für die Einreichung des Antrags.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 02.04.2025, 10:06