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Beiträge im Forstlichen Bereich - Schutzwaldpflege

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Dieser Dienst betrifft Beitragsansuchen für folgende Maßnahmen im forstlichen Bereich:

  • Pflegemaßnahmen im Schutzwald (Mindestfläche 0,5 ha)
    • Die durchzuführenden Maßnahmen werden vom zuständigen Forstpersonal festgelegt.
    • Mögliche Maßnahmen sind u.a.: 
      • Hoch Abstocken, eventuell Entrinden und Ablängen (in Stücke schneiden) von Bäumen;
      • Querfällen und eventuell notwendiges Fixieren von Bäumen;
      • Aufforstungsmaßnahmen mit Lochpflanzung;

 

  • Die Höhe der anerkannten Kosten richtet sich nach der Steilheit des Geländes und liegt zwischen 2.500 Euro und 3.750 Euro pro Hektar, auf welcher die Maßnahmen durchgeführt werden.
  • Die Beihilfe beläuft sich auf 80% der anerkannten Kosten.

Begünstigte:

Waldeigentümer und -besitzer, und zwar sowohl natürliche als auch juristische Personen des öffentlichen und Privatrechts, die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen sind.

Dem Antrag muss beigelegt werden:

  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises;

 

Wenn Antragsteller Person privaten oder öffentlichen Rechts ist oder bei Miteigentum, zusätzlich:

  • bei Interessentschaften oder BVK: Kopie des Gründungsakts und der Satzung;
  • bei Interessentschaften, BVK, oder öffentlichen Körperschaften: Kopie der Ermächtigung zur Vorlage des Antrags, falls der Unterzeichnende nicht der gesetzliche Vertreter ist;
  • bei Miteigentum: Kopie der Vollmacht für die Einreichung des Antrags.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 02.04.2025, 10:06