Beihilfen im Bereich Almwirtschaft
Allgemeine Beschreibung
Dieser Dienst betrifft Beihilfen für die Umsetzung von Projekten im Bereich der Almwirtschaft.
Beihilfen können für folgende Maßnahmen gewährt werden:
- Neubau und Sanierung von Almgebäuden (Almhütte und Stall)
- Wasserversorgung für Mensch und Weidevieh
- Weideeinteilung und Weideverbesserungen
- Neubau und Sanierung von Alm- oder Viehtriebswegen sowie alternativ dazu von Materialseilbahnen
Die max. Höhe der Beihilfe beläuft sich auf:
50% der zulässigen Kosten für Landwirtschaftliche Unternehmer (Privatalmen)
70% der zulässigen Kosten für Almen im gemeinschaftlichen Eigentum (Interessentschaftsalmen oder Almen im Öffentlichen Eigentum)
Die Begünstigten müssen
- im Landesverzeichnis der Landwirtschaftlichen Unternehmer eingetragen (LAFIS/APIA) sein und
- Eigentümer oder Bewirtschafter der betreffenden Alm sein.
Begünstigte der Beihilfen sind:
- Landwirtschaftliche Unternehmer
- Gemeinden oder Eigenverwaltungen B.N.R
- Interessentschaften
- Konsortien
Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Nettofläche der Almweiden größer als 3,0 Hektar ist und gleichzeitig eine Bestoßung mit mindestens 0,2 GVE pro Hektar erfolgt.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Kopie des gültigen Erkennungsausweisese des Antragstellers bzw. gesetzlichen Vertreters
- Kopie des Baurechtstitels
- Projektunterlagen samt Kostenvoranschlag (ausgearbeitet von einem freiberuflich tätigen Techniker)
im Fall von Interessentschaften oder Agrargemeinschaften:
- Gründungsakt und Statuten
- Modell A (Ermächtigung zur Einreichung des Antrages)
im Fall von Gemeinden oder Eigenverwaltungen B.N.R:
- Modell A (Ermächtigung zur Einreichung des Antrages) oder Kopie Ausschussbeschluss
Jedem Antrag ist zusätzlich beizulegen:
Eigenerklärung des Antragstellers mit Verpflichtung, die Zweckbestimmung beizubehalten und die Alm für einen Zeitraum von weiteren 15 Jahren zu nutzen und zu bewirtschaften.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 04.06.2024, 09:39