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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Datenbank für ökologisch/biologisch aufgezogene Tiere

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

In einen Bio-Betrieb dürfen ausschließlich biologische Tiere eingestellt werden. Der Biounternehmer, der Tiere in den Betrieb einstellen möchte, überprüft die Verfügbarkeit von biologischen Tieren in der Tier- und Warenbörse - Angebote auf der Internetseite www.bioland.de/erzeuger/warenboerse (bei PLZ-Bereich „I“ eingeben). Nur wenn biologische Tiere nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, können konventionelle Tiere zu Zuchtzwecken in einen Betrieb eingestellt werden.

  • Beim erstmaligen Aufbau eines Tierbestandes können Tiere aus konventionellen Betrieben eingestellt werden; hierfür gelten die im Anhang II Teil II, Punkt 1.3.4.4.1. der VO (EG) 2018/848 genannten Bedingungen.
  • Bei einer Bestandserneuerung können männliche und weibliche nullipare (noch nie geboren) Zuchttiere aus konventionellen Betrieben eingestellt werden; hierfür gelten die im Anhang II Teil II, Punkt 1.3.4.4.2. und Punkt 1.3.4.4.3. der VO (EG) 2018/848 genannten Bedingungen und es ist vorbehaltlich einer Genehmigung oder eines Nichtverfügbarkeitsnachweises möglich.
  • Beim erstmaligen Aufbau eines Geflügelbestands oder bei Bestandserneuerung oder Wiederaufbau des Bestandes kann Geflügel aus konventionellen Betrieben eingestellt werden; hierfür gelten die im Anhang II Teil II, Punkt 1.3.4.3. der VO (EG) 2018/848 genannten Bedingungen.

Wie erhalte ich den Nichtverfügbarkeitsnachweis für die Einstellung von nichtbiologischen weiblichen nulliparen Rindern (einschließlich Bubalus- und Bisonarten) und Equide (Pferde, Esel, usw.), wenn diese nicht biologisch verfügbar sind?

Der Biounternehmer, der weibliche nullipare Tiere in den Betrieb einstellen möchte, überprüft die Verfügbarkeit von biologischen Tieren in der Tier- und Warenbörse - Angebote auf der Internetseite www.bioland.de/erzeuger/warenboerse (bei PLZ-Bereich „I“ eingeben). Wenn dabei festgestellt wird, dass keine biologisch aufgezogenen Tiere der gewünschten Art, Rasse, Alter oder Produktionsausrichtung verfügbar sind, druckt sich der Biounternehmer die entsprechende Internetseite aus. Der Ausdruck dokumentiert die Nichtverfügbarkeit. Mit diesem Nichtverfügbarkeitsnachweis ist es in der Folge gestattet, konventionelle Tiere in den Betrieb einzustellen. Die Dokumentation ist aufzubewahren und wird der Kontrollstelle im Rahmen der jährlichen Kontrolle vorgelegt.

Die Biobestimmungen sehen eine Obergrenze für die Einstellung von konventionellen weiblichen Rindern oder Equiden von maximal 10 % des Bestandes an ausgewachsenen Tieren vor.

Bei Betrieben mit weniger als 10 Rindern oder Equiden ist die Anzahl auf maximal 1 konventionelles weibliches Tier festgelegt, das pro Jahr in den Betrieb eingestellt werden kann. Der Ökounternehmer muss auch in diesem Fall seine Überprüfung durch einen Ausdruck der Webseite, aus dem die Nichtverfügbarkeit hervorgeht, dokumentieren und diesen Nichtverfügbarkeitsnachweis der Kontrollstelle im Rahmen der jährlichen Kontrolle vorlegen.

Darf der Prozentsatz von 10% erhöht werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Erneuerung des Bestandes oder der Herde der Prozentsatz von konventionell aufgezogenen Tieren auf bis zu 40% erhöht werden. Der Bio-Unternehmer stellt dafür den folgenden Antrag an seine Kontrollstelle, die ihrerseits bei der Abteilung Landwirtschaft um die Genehmigung der Erhöhung ansucht. Dem Antrag muss der Ausdruck der Tier-Datenbank über die Nichtverfügbarkeit beigelegt werden (Nichtverfügbarkeitsnachweis).

Wie erhalte ich den Nichtverfügbarkeitsnachweis für die Einstellung von nichtbiologischen weiblichen nulliparen Schweinen, Schafen und Ziegen, wenn diese nicht biologisch verfügbar sind?

Der Biounternehmer, der weibliche nullipare Tiere in den Betrieb einstellen möchte, überprüft die Verfügbarkeit von biologischen Tieren in der Tier- und Warenbörse - Angebote auf der Internetseite www.bioland.de/erzeuger/warenboerse (bei PLZ-Bereich „I“ eingeben). Wenn dabei festgestellt wird, dass keine biologisch aufgezogenen Tiere der gewünschten Art, Rasse, Alter oder Produktionsausrichtung verfügbar sind, druckt sich der Ökounternehmer die entsprechende Internetseite aus. Der Ausdruck dokumentiert die Nichtverfügbarkeit. Mit diesem Nichtverfügbarkeitsnachweis ist es in der Folge gestattet, konventionelle Tiere in den Betrieb einzustellen. Die Dokumentation ist aufzubewahren und wird der Kontrollstelle im Rahmen der jährlichen Kontrolle vorgelegt.

Die Biobestimmungen sehen eine Obergrenze für die Einstellung von konventionellen weiblichen Schweinen, Schafen oder Ziegen von maximal 20 % des Bestandes an ausgewachsenen Tieren vor.

Bei Betrieben mit weniger als 5 Schweinen, Schafen oder Ziegen ist die Anzahl auf maximal 1 konventionelles weibliches Tier festgelegt, das pro Jahr in den Betrieb eingestellt werden kann. Der Biounternehmer muss auch in diesem Fall seine Überprüfung durch einen Ausdruck der Webseite, aus dem die Nichtverfügbarkeit hervorgeht, dokumentieren und diesen Nichtverfügbarkeitsnachweis der Kontrollstelle im Rahmen der jährlichen Kontrolle vorlegen.

Darf der Prozentsatz von 20% erhöht werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Erneuerung des Bestandes oder der Herde der Prozentsatz von konventionell aufgezogenen Tieren auf bis zu 40% erhöht werden. Der Bio-Unternehmer stellt dafür den folgenden Antrag an seine Kontrollstelle, die ihrerseits bei der Abteilung Landwirtschaft um die Genehmigung der Erhöhung ansucht. Dem Antrag muss der Ausdruck der Tier-Datenbank über die Nichtverfügbarkeit beigelegt werden (Nichtverfügbarkeitsnachweis).

Welche Ausnahmen gelten bei der Einstellung von gefährdeten Rassen?

Bei der Einstellung von Rassen, die gefährdet sind, der landwirtschaftlichen Nutzung verloren zu gehen, muss es sich nicht unbedingt um nullipare Tiere handeln, sie können somit bereits geboren haben.

Zu den gefährdeten Rassen zählen in Südtirol jene, die im aktuellen Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum aufgelistet sind:

  • Rinderrassen:
    • Pinzgauer, Pusterer Sprinzen (Pustertaler), Grauvieh und Original Braunvieh.
  • Schafrassen:
    • Villnösser Schaf, Schwarzbraunes Bergschaf, Tiroler Steinschaf und Schnalser Schaf.
  • Pferderassen:
    • Noriker.

Wie kann ich Geflügel einstellen, wenn dieses nicht biologisch verfügbar ist?

Ein Biounternehmer kann für die Eier- sowie die Fleischerzeugung nicht biologisches Geflügel, das weniger als 3 Tage ist, einstellen.

Anbieter von biologisch aufgezogenen Tieren

Ein Unternehmen, welches biologische Tiere in den Verkehr bringen möchte, kann seine Verfügbarkeit dem Bioland Verband Südtirol mitteilen. Die Übermittlung der Daten erfolgt elektronisch mittels E-Mail an die Adresse info@bioland-suedtirol.it . Der Bioland-Verband führt und aktualisiert die Bio-Datenbank.

Die Anbieter müssen bei der Mitteilung der Verfügbarkeit folgende Daten liefern:

  1. Angabe der Tierart und der Rasse mittels Übermittlung des Tierpasses;
  2. spezifische Details zu den angebotenen Tieren, z.B. genaues Alter, Angabe zur Behornung, usw.;
  3. Anschrift und Telefonnummer;
  4. Name der Kontrollstelle und Codenummer des Anbieters, welche ihm von der Kontrollstelle zugewiesen worden ist.

Die Anbieter müssen ihre Daten betreffend der Verfügbarkeit von Biotieren laufend aktualisieren. Verstreicht ein Zeitraum von sechs Wochen ab der letzten Aktualisierung, werden die Angaben des betreffenden Anbieters aus der Datenbank gestrichen. Die Abgabe eines Tieres muss vom Anbieter umgehend dem Bioland Verband Südtirol mitgeteilt werden.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 20.10.2023, 18:05