GAP-Strategieplan 2023-2027 - Intervention SRD01
Allgemeine Beschreibung
Investitionen in Produktionsanlagen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Intervention SRD01 des Nationalen GAP - Strategieplans (PSP) 2023-2027 der GAP und dessen Umsetzung für die ländliche Entwicklung gemäß Beschluss der Landesregierung vom 31.01.2023, Nr.100.
Ziele:
Die Maßnahme fördert die Verbesserung der Bedingungen der Haltung von Rindern für die Milch- und Fleischproduktion in den Berggebieten und hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu steigern und deren Rentabilität zu vergrößern, bei gleichzeitiger Verbesserung ihrer ökologischen Klimaleistung.
Zugangsvoraussetzung für Begünstigte
Einzelbetriebe oder zusammengeschlossene Betriebe, physische oder juridische Personen welche zum Datum der Abgabe des Beitragsgesuches im Landesverzeichnis landwirtschaftlicher Unternehmen (APIA) eingetragen und Inhaber der Baugenehmigung sind.
Vorgesehene Förderungen
Förderfähig sind ausschließlich Wirtschaftsgebäude samt Nebenräumen und Innenmechanisierung für die vorwiegende Haltung von Rindern. Dem Beihilfegesuch muss ein Investitionsprojekt beigelegt sein.
Die mit vorliegender Massnahme förderbaren Investitionen sind:
A. Bau, Modernisierung, Sanierung oder Erweiterung von Betriebsgebäuden welche vorwiegend zur Haltung von Rindern zur Milchproduktion oder Mast genutzt werden mit dazugehörigen Strukturen (Milchkammer, Raum für Melkzeugzubehör, Düngerstätten, Futterlager, Silos, Nasszelle, zum Gebäude gehörige Büros, usw.) in Viehwirtschaftsbetrieben.
B. Bau, Modernisierung, Sanierung oder Erweiterung von Strukturen zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Maschinen, Hofwerkstatt und Treibstofflager, nur in Kombination mit Vorhaben laut Punkt A.
C. Anlagen zur Innenmechanisierung (Melkanlage, Anlagen zur Milchkühlung, Heutrocknungsanlage, Heukran, Gülleaufbereitungsanlage, usw.) für die zuvor genannten Betriebe, nur in Kombination mit Vorhaben laut Punkt A.
Voraussetzung Mindest- und Höchstviehbesatz
Der maximale Viehbesatz darf zum Zeitpunkt der Beitragsgewährung und zum Zeitpunkt der jeweiligen Auszahlung folgende durchschnittlichen Maximalwerte, berechnet aufgrund der gewichteten Meereshöhe der Futterflächen des Betriebes nicht überschreiten:
- bis zu 1.250 M.ü.d.M: 2,5 GVE/ha;
- mehr als 1.250 M.ü.d.M bis zu 1.500 M.ü.d.M: 2,2 GVE/ha;
- mehr als 1.500 M.ü.d.M bis zu 1.800 M.ü.d.M: 2,0 GVE/ha;
- mehr als 1.800 M.ü.d.M: 1,8 GVE/ha.
Zum Zeitpunkt der Beitragsgewährung und der jeweiligen Auszahlung muss der landwirtschaftliche Betrieb einen Mindestviehbesatz von 0,5 GVE/ha Nettofutterfläche aufweisen.
Überprüfung der Einhaltung der Voraussetzungen der Vorschriften über Tierwohl und Tierschutz
Neubauten von Ställen werden ausschließlich für die Laufstallhaltung gefördert.
- für Projekte über 10 GVE ist eine Stellungnahme einer für diesen Bereich anerkannten Beratungsorganisation vorgesehen;
- für Projekte bis zu 10 GVE kann diese Stellungnahme durch einen befähigten Freiberufler (wie vom Direktor der Landesabteilung Landwirtschaft für die Förderung im Sinne des L.G. Nr. 11 vom 14.12.1998 bestimmt) erfolgen.
Mit dem Antrag um Endauszahlung des Beitrages muss die obgenannte Organisation, bzw. der Techniker bestätigen, dass mit der Durchführung der Arbeiten und der Ankäufe die obgenannten Anforderungen in Bezug auf das Tierwohl und den Tierschutz erfüllt und die entsprechenden Bestimmungen eingehalten werden.
Weitere allgemeine Voraussetzungen
Es werden Vorhaben mit anerkannten Kosten von mindestens 150.000 € gefördert. Der Höchstschwellenwert an anerkannten Kosten je Beihilfeempfänger beträgt für die Dauer der Programmperiode 1,5 Millionen Euro. Von der Förderung ausgeschlossen sind alle baulichen Investitionen und Maschinen bzw. maschinelle Einrichtungen, welche bereits vor Mitteilung Ergebnis Auswahlverfahren durchgeführt bzw. gekauft wurden.
Auswahlprinzipien
Die Auswahlkriterien sind so definiert, dass die Gleichbehandlung aller Antragsteller garantiert, der bestmögliche Einsatz der finanziellen Mittel und die Konformität der Förderung mit den Zielen der Massnahme gewährleistet sind.
Verpflichtungen
Einhaltung der Zweckbestimmung: 5 Jahre für die Innenmechanisierung und für 10 Jahre für die Bauvorhaben
Beitragshöhe
Der Maximalbeitrag auf die zur Finanzierung zugelassenen Spesen beträgt:
- 30% der zur Finanzierung zugelassenen Kosten für Innenmechanisierung.
- 50% der zur Finanzierung zugelassenen Kosten für bauliche Investitionen bei Betrieben bis zu 39 Erschwernispunkten.
- 60% der zur Finanzierung zugelassenen Kosten für bauliche Investitionen bei Betrieben mit mehr als 39 Erschwernispunkten.
Der Beitragsprozentsatz für bauliche Investitionen wird für Junglandwirte um 5% erhöht. Der Beitragsprozentsatz wird für Betriebe mit biologischer Produktionsweise um 5% erhöht. Die Betragserhöhungen für Junglandwirte und für biologische Produktionsweise sind kumulierbar.
Finanzierung
Die zur Verfügung gestellten Mittel belaufen sich auf € 20.000.000,00 € (dies entspricht 80 % des Gesamtbudgets der Intervention - Das gesamte Budget für den Zeitraum 2023 bis 2027 beträgt 25.000.000,00€). Das Budget wird demzufolge auf zwei Phasen aufgeteilt, wobei in der ersten Phase mindestens 80% der vorgesehenen Ressourcen im Zeitraum 2023-2025 zur Verfügung gestellt und in der zweiten Phase mindestens 20% der vorgesehenen Ressourcen im Zeitraum 2026-2027 zur Verfügung gestellt werden. Die eingereichten Anträge werden im September 2023 ausgewählt (Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument "Auswahlverfahren und Kriterien").
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 20.11.2024, 15:44