Impfungen im Kindes- und Jugendalter
Allgemeine Beschreibung
Impfungen sind ein wichtiges Instrument für die Gesundheit der Bevölkerung und insbesondere der Kinder.
Impfen bedeutet, sich selbst und andere vor dem Ausbruch bestimmter Infektionskrankheiten und deren Komplikationen zu schützen, indem die Verbreitung von Viren und Bakterien eingeschränkt wird.
Die Impfungen im Kindes- und Jugendalter erfolgen bis zum 16. Lebensjahr nach schriftlicher Einladung seitens des Dienstes für Hygiene und Öffentliche Gesundheit.
Derzeit gibt es in Italien zehn Pflichtimpfungen für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 16 Jahren. Folgende Impfungen sind vom italienischen Impfkalender verpflichtend vorgesehen:
- Kinderlähmung
- Diphterie
- Tetanus
- Hepatitis B
- Keuchhusten
- Haemophilus influenzae B
- Masern
- Röteln
- Mumps
- Windpocken
Außerdem werden folgende Impfungen empfohlen:
- Rotavirus
- Pneumokokken
- Meningokokken B
- Meningokokken C
Die Pflichtimpfungen sind kostenlos und können in allen Gesundheitssprengeln durchgeführt werden.
Impfdekret Nr. 73 vom 07.06.2017, umgewandelt in Gesetz Nr. 119 vom 31.07.2017
Die fehlenden Pflichtimpfungen können über die Landesweite einheitliche Vormerkstelle unter der Nummer 100 100 (Vorwahl 0471, 0472, 0473, 0474) oder über die Mailadresse elvs-vorsorge@sabes.it bzw.beim Hausarzt oder Kinderarzt vorgemerkt werden.
Letzte Aktualisierung: 14.04.2025, 14:33