Erhebung der Wartezeiten für aufschiebbare, nicht-dringende Gesundheitsleistungen
Allgemeine Beschreibung
Die Erhebung der Wartezeiten für aufschiebbare, nicht-dringende Gesundheitsleistungen erfolgt an einem festgelegten Tag/Zeitraum (letzter Mittwoch des Monats; bei einem Feiertag der darauffolgende Werktag) unter Angabe der Differenz (in Tagen) zwischen dem zugewiesenen Datum der Leistungserbringung (Termin) und dem Datum der Vormerkung. Die hier publizierten Vormerkzeiten können sich deshalb nach der Veröffentlichung nach oben oder unten verändern.
Dringende Leistungen werden sofort garantiert!
Letzte Aktualisierung: 29.02.2024, 15:14