Konventionierte Wiedergewinnung von Wohnungen - Löschung Bindung
Allgemeine Beschreibung
Wohnungen, die Gegenstand einer Landesförderung für die konventionierte Wiedergewinnung sind, unterliegen der 20-jährigen Konventionierungspflicht.
Die 20-jährige Sozialbindung beginnt mit dem Datum der tatsächlichen und ordnungsgemäßen Besetzung der Wohnung.
Nach Ablauf der Bindungsdauer, kann der Eigentümer um Ausstellung der Bestätigung über den Fristablauf der Bindung für deren Löschung im Grundbuch ansuchen.
Der Antrag muss mit eigenem Vordruck erfolgen und mit einer Stempelmarke zu 16,00 € versehen werden.
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 16,00 € beizulegen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 11.06.2024, 14:05