Zum Inhalt springen

Das neue Südtiroler Bürgernetz

Antrag auf Beiträge für Maßnahmen an nicht denkmalgeschützten Kunstwerken, Kleindenkmälern und Strohdächer

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Zu Favoriten hinzufügen

Allgemeine Beschreibung

Zur Unterstützung der Erhaltungs- Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen von nicht denkmalgeschützten Kunstwerken, Kleindenkmälern, Strohdächern sind finanzielle Beiträge vorgesehen.

Förderfähige Maßnahmen

  • Maßnahmen zur Erhaltung, Konservierung, Restaurierung und Freilegung von Oberflächen, baufesten Ausstattungselementen und beweglichen Objekten
  • statische Sicherungsmaßnahmen
  • Trockenlegungen
  • Dacheindeckungen
  • denkmalpflegerische Instandhaltung und Rekonstruktion von Fenstern, Türen, Gittern, Geländern und Beschattungselementen
  • Gerüste
  • Maßnahmen an Strohdächern

Anspruchsberechtigte/r:
Anspruchsberechtigte/r ist die/der Eigentümer/-in, oder die Person die eine Einverständniserklärung der/des Eigentümers/-in zur Durchführung der Maßnahmen durch Dritte erhält.

Im Abschnitt Notwendige Dokumente wird erläutert, wie Sie einen Antrag auf Begutachtung und Gewährung von Beiträgen für nicht denkmalgeschützte Kunstwerke, Kleindenkmäler und Strohdächer beantragen können.

Die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für Bau- und Kunstdenkmäler sind vom Beschluss der Landesregierung vom 17.12.2024 Nr. 1171, 3. Abschnitt geregelt: siehe Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen.

Positives Gutachten:
Das positive Gutachten der Maßnahmen vonseiten des Landesdenkmalamtes
ist Voraussetzung für den Antrag auf Gewährung des Beitrags.

Vollständiges und korrektes Ausfüllen und Einreichung der vorgeschriebenen und zwingenden erforderlichen Dokumente: Siehe Formulare und Anlagen.

Beitragsbegünstigte:
Anspruchsberechtigter ist der Eigentümer, oder die Person, die eine Einverständniserklärung des Eigentümers zur Durchführung der Maßnahmen durch Dritte erhält.

Siehe auch: Formulare und Anlagen

Pflichtanlagen:

  • Anhang A2 - Übersichtsliste geplanter Maßnahmen
  • Detaillierte Kostenvoranschläge unter Anwendung des Landespreisverzeichnisses
  • Eigenerklärung zur Vorsteuereinbehaltspflicht
  • Fotodokumentation aus verschiedenen Perspektiven

Bei Baumaßnahmen:

  • Umfassende bemaßte Planzeichnungen zur Darstellung des Arbeitsumfanges, unterzeichnet von dem Projektanten

Erklärung zum Beihilferegime:
Die Einreichung der Erklärung zum Beihilferegime ist gemäß Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verpflichtend vorgesehen (siehe Formular).

Vollmacht:
Im Fall von Vertretung für die digitale Unterzeichnung und/oder die elektronische Abgabe der Verwaltungsdokumente ist eine Vollmacht zwingend erforderlich (siehe Formular).

Einverständniserklärung:
Die Einverständniserklärung des Eigentümers für das Durchführen der Maßnahme und Übernahme der Kosten durch Dritte (Verwalter) ist zwingend erforderlich.

Die Kostenvoranschläge müssen von den Firmen mit detaillierten Leistungsangaben laut Positionen des geltenden Landesrichtpreisverzeichnisses, falls vorhanden, verfasst werden.

Die Kosten- und Massenberechnungen müssen mit dem Angebot der beauftragten Firmen übereinstimmen.

Die Erklärung zum Beihilferegime ist erforderlich, um die Kategorie des Begünstigten zu klassifizieren.

Im Falle wirtschaftlicher Tätigkeiten ist die Veröffentlichung der Daten des Begünstigten und der öffentlichen Finanzierung obligatorisch.

Beispiele wirtschaftlicher Tätigkeit:

  • das Baudenkmal, das Kunstwerk, das Kleindenkmal, die Immobilie mit Strohdach, Gegenstand der geförderten Maßnahmen sind und anschließend vermietet, verpachtet oder entgeltlich gewährt werden;
  • das Baudenkmal, das Kleindenkmal, die Immobilie mit Strohdach, Gegenstand der geförderten Maßnahmen sind, und für eine gewerbliche Tätigkeit genutzt werden (z.B. Arztpraxis, Anwaltskanzlei, Hotelbetrieb);
  • die geförderten Maßnahmen einer Aktivität dienen, die vorwiegend aus Besucher- bzw. Benutzerentgelten oder durch andere kommerzielle Mittel finanziert wird;
  • die geförderten Maßnahmen einer Aktivität dienen, die nur bestimmten Unternehmen und nicht der Allgemeinheit zugutekommt (zum Beispiel die Restaurierung eines historischen Gebäudes, das von einem Privatunternehmen genutzt wird).

Mischformen (teilweise wirtschaftliche Tätigkeit)

  • Eine Mischform liegt dann vor, wenn die Tätigkeiten teils nichtwirtschaftlicher Natur und teils wirtschaftlicher Natur sind, zum Beispiel wenn das Baudenkmal, das Kunstwerk, das Kleindenkmal, die Immobilie mit Strohdach, Gegenstand der geförderten Maßnahmen sind und anschließend teilweise privat genutzt und teilweise vermietet oder entgeltlich gewährt werden.

Abnahme und Richtlinien für die korrekte Ausführung der Arbeiten:
Die Richtlinien für die korrekte Ausführung der Arbeiten an kleineren Denkmälern sind anzuwenden, um eine positive Bewertung zur Abnahme der Maßnahmen zu erhalten.

Für den Antrag auf Auszahlung des Beitrags siehe: Weitere Informationen.

Einreichung des Antrages:
Der Antrag muss über die zertifizierte elektronische Post an die PEC-Adresse des Landesamtes für Bau- und Kunstdenkmäler übermittelt werden: kunstdenkmaeler.beniartistici@pec.prov.bz.it.

Bei digitalen Einreichungen müssen die eingereichten Dokumente einzeln digital unterzeichnet sein.

Privatpersonen und Körperschaften des Privatrechts können die Anträge in Papierform auf dem Postweg (Einschreiben mit Rückantwort) übermitteln oder direkt beim Amt für Bau- und Kunstdenkmäler abgeben. In diesen Fällen ist die Kopie eines gültigen Erkennungsdokumentes des Antragstellenden beizulegen.

Anträge per E-Mail werden nicht angenommen.

Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 16,00 Euro beizulegen.

Bei digitalen Ansuchen muss der Kodex der telematischen Stempelmarke im dafür vorgesehen Feld des Ansuchens angegeben werden.

Gewährung oder Ablehnung des Beitrags:
Die Gewährung oder Ablehnung des Beitrags erfolgt mit Dekret der Landeskonservatorin nach Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung und ggf. Abnahme durch das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler.

Antrag auf Auszahlung des Beitrags:
Der Antrag darf erst nach Erhalt der Mitteilung zur Beitragsgewährung eingereicht werden.

Pflichtanlagen:

  • Restaurierungsbericht bei Restaurierungsarbeiten
  • Saldierte Originalrechnungen/elektronische Rechnungen
  • Files XML der Rechnungen auch in PDF-Format
  • Zahlungsbestätigung/Bankauszüge
  • Ersatzerklärung bezüglich der Vorsteuerabzugspflicht (siehe Formular)

Rechnungen:

  • Die Rechnungen müssen auf die/den Beitragsempfänger/-in ausgestellt sein.
  • Rechnungen und Bankbelege müssen mit der CUP Nummer* versehen werden, welche der/dem Antragsteller/-in mitgeteilt wird.
  • Auf den Rechnungen müssen die Positionen der erbrachten Leistungen den Positionen der Kostenvoranschläge entsprechen.
  • Rechnungen und dazugehörige XML-Dateien müssen in PDF-Format geliefert werden. Im Falle von Einreichungen in Papierform müssen diese PDF-Dateien ausgedruckt beigelegt werden.

Abrechnung:
Die/der Begünstigte muss die Ausgaben bis zum Ende des Jahres, das auf die Gewährungsmaßnahme folgt oder auf die Anlastung der Ausgabe, falls diese später erfolgt, abrechnen. Handelt es sich um Maßnahmen, deren Umsetzung sich über mehrere Jahre erstreckt, muss die/der Begünstigte bis zum Ende des auf die einzelnen Tätigkeiten des zeitlichen Ablaufplans folgenden Jahres eine Abrechnung vorlegen. Verstreicht diese Frist wird der Beitrag widerrufen; um Fristverlängerung kann vor Ablauf der Frist angesucht werden.

Teilauszahlungen:
Sie sind nur bei einer Beitragshöhe von insgesamt mehr als 50.000 Euro und nur für abgeschlossene Gewerke möglich.

Ordnungsgemäßen Ausführung:
Die Auszahlung der Beiträge erfolgt vorbehaltlich der Annahme oder der Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten durch das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler.

Kürzung und Widerruf des Beitrags:
Eine Kürzung bzw. ein Widerruf des Beitrags ist gemäß Art. 68 und Art. 69 des BLR Nr. 1171 vom 17. Dezember 2024 geregelt.

Siehe: Formulare

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 06.06.2025, 11:54