Im Fokus: Melden Sie eine Tierbewegung bequem über den Online-Dienst (Stallregister)

Wechseln Rinder, Schafe und Ziegen ihren Standort oder Eigentümer, so muss diese Tierbewegung im Stallregister eingetragen und beim Amtstierarzt des Südtiroler Sanitätsbetriebs gemeldet werden.
Anstatt das Stallregister in Papierform zu führen und den Amtstierarzt in dessen Amtsstunde aufzusuchen, können die Eigentümer über den Online-Dienst „Nutztiere - Digitale Verwaltung“ beide Handlungen in nur einem Schritt und bequem von Zuhause aus erledigen.
Nützliche Links
- Alles zu „Land- und Forstwirtschaft“ auf der Webseite der Landesverwaltung (externer Link)
- Lebensmittelsicherheit (externer Link)
- Verantwortung für Tiere (externer Link)
- Plattform Land - Südtiroler Allianz für lebendige ländliche Räume und intelligente Flächennutzung (externer Link)
- Südtiroler Bauernbund (externer Link)
- Tierärztlicher Dienst (betrieblicher Dienst) (externer Link)
- CRAB - Das Pflegezentrum für die Vogelwelt und kleine Wildtiere in Südtirol (externer Link)
- Sanitärer Hundezwinger im Tierheim Sill (externer Link)