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Land- und Forstwirtschaft Tierbewegungen Südtirol

Im Fokus: Melden Sie eine Tierbewegung bequem über den Online-Dienst (Stallregister)

Land- und Forstwirtschaft | Stallregister

Wechseln Rinder, Schafe und Ziegen ihren Standort oder Eigentümer, so muss diese Tierbewegung im Stallregister eingetragen und beim Amtstierarzt des Südtiroler Sanitätsbetriebs gemeldet werden.

Anstatt das Stallregister in Papierform zu führen und den Amtstierarzt in dessen Amtsstunde aufzusuchen, können die Eigentümer über den Online-Dienst „Nutztiere - Digitale Verwaltung beide Handlungen in nur einem Schritt und bequem von Zuhause aus erledigen.

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