Pendlergeld: Bis 31. März Ansuchen stellen
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die für den Weg zum Arbeitsplatz keine oder sehr ungünstige Bus- und Bahnverbindungen haben, können zwischen dem 30. Jänner und 31.März 2023 einen Zuschuss für die Fahrtkosten beantragen über den Online-Dienst des Landes.