Vergütung des Verdienstausfalles aufgrund von Bergrettungseinsätzen
Allgemeine Beschreibung
Freiwillige Berg- und Höhlenretter, die dem A.V.S. (Alpenverein Südtirol) oder dem C.A.I. (Club Alpino Italiano) angehören, haben das Anrecht auf Vergütung der aufgrund von Einsätzen und Kursen entgangenen Arbeitstage/Stunden.
- A) Für abhängige Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber die Rückvergütung der aufgrund von Einsätzen oder Landeskursen ausgefallenen Arbeitstage/Stunden bei der zuständigen Fürsorgeanstalt (INPS - NISF) beantragen.
- B) Freiwillige, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, können beim Verwaltungsamt Arbeitsmarkt der Südtiroler Landesverwaltung eine teilweise Rückvergütung der von Rettungseinsätzen oder Kursen verursachten Verdienstausfälle beantragen.
Mitgliedschaft beim Bergrettungsdienst des A.V.S oder C.A.I.
- Gesuch mit Angabe der IBAN-Daten
- IBAN Bestätigung von Seiten der Bank
- eine vom zuständigen Bürgermeister - des Ortes in dem der Einsatz oder die Übung stattgefunden hat - unterzeichnete Bescheinigung über die Teilnahme und die Dauer des Einsatzes bzw. des Kurses.
- Kopie der Identitätskarte, sofern das Formular nicht digital unterschrieben wird
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 03.09.2024, 10:15