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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Genehmigung für Sondertransporte

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Der Dienst der Sondertransporte erlässt die Genehmigungen für das Befahren der Sondertransporte und der Transporte, welche als solche eingestuft werden. Ebenso werden die Genehmigungen für landwirtschaftliche Maschinen und Arbeitsmaschinen erlassen, welche die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Das Technische Straßenamt 12.8 erlässt die Genehmigungen für Staats-, Landes- und Gemeindestraßen. Falls Gemeindestraßen befahren werden, wird von Amtswegen bei den entsprechenden Gemeinden ein Gutachten eingeholt. Für Genehmigungen für das Befahren der Autobahn A22 muss man sich direkt an die Autobahn A22 wenden.

Neben den Landes-, Staats- und Gemeindestraßen, für welche das technische Straßenamt 12.8 die Genehmigung ausstellt, gibt es noch weitere Straßen, die von der Befahrbarkeit des Sondertransports betroffen sein könnten.

Das Ansuchen für die Genehmigung der Befahrbarkeit von öffentlichen, ländlichen Straßen und für Güter- und Feldwegen, welche vom Landesgesetz vom 22. November 1988, Nr. 50, sowie auf den Nebenstraßen und Bodenerschließungsstraßen, welche hingegen vom Landesgesetz vom 19. August 1997, Nr. 24 definiert sind, muss direkt an die entsprechenden Straßeneigentümer gerichtet werden. Nebenstraßen sind Privatstraßen, wobei die Genehmigung von der Gemeinde nach Absprache der Eigentümer ausgestellt wird. Um eine Forststraße zu befahren, muss man sich direkt an das zuständige Amt der Abteilung Forstdienst wenden.

Die offizielle Klassifizierung kann man unter MapView kontrollieren oder anhand der Straßenbeschilderung beim Straßenanfang.

Seit dem 25. September 2025 erfolgt der Zugriff zum Sondertransporteportal nur noch über die Online-Dienste der Landesverwaltung https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1009720 und indem das Login mit einem der folgenden Möglichkeiten durchgeführt wird:

a) den SPID („Sistema Pubblico di Identità Digitale“)

b) die elektronische Identitätskarte (CIE, „Carta d'Identità Elettronica”), oder

c) die aktivierte Bürgerkarte/nationale Dienstekarte (CNS, „Carta Nazionale dei Servizi")

d) die Systeme der digitalen europäischen Identität (eIDAS electronic IDentification Authentication and Signature).

Bei technischen Problemen und für detaillierte Informationen: https://my.civis.bz.it/public/it/aiuto.htm

Ausländische Nutzer, die objektiv und nachweislich nicht in der Lage sind, eIDAS zu nutzen, können einen Termin für einen Videoanruf mit dem zuständigem Amt für die Sondertransporte beantragen, indem eine E-Mail an sondertransporte@provinz.bz.it mit folgenden Unterlagen gesendet wird:

- Kopie eines Identitätskarte/Personalausweis;

- Telefonnummer;

- Erklärung über die objektive und nachweislich Unmöglichkeit der Nutzung von eIDAS.

  • Die Provinz Bozen stellt diesen Dienst unentgeltlich zur Verfügung
  • Zahlung Stempelmarken: diese müssen ausschließlich über den Dienst PAGO PA erfolgen, indem „Stempelsteuer“ (siehe Handbuch Zahlungen PAGO PA) ausgewählt wird
  • Zahlung der Straßenabnützungsgebühr (Art. 18 StVO): diese muss ausschließlich über den Dienst PAGO PA erfolgen, indem „Straßenabnützungsgebühr“ (siehe Handbuch Zahlungen PAGO PA) ausgewählt wird

Zahlung der Straßenabnützungsgebühr für Baustellenfahrzeuge (ex Viterbosteuer – Art. 34 StVO): diese muss ausschließlich mittels Banküberweisung auf das Konto IT54C0100003245BE0000000353 lautend auf das Ministerium der Infrastrukturen und Transporte erfolgen und nicht mehr an das Schatzamt von Viterbo.

 

Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016

Verantwortlich für die Datenverarbeitung: Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it; PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it

Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: E-Mail: dsb@provinz.bz.it  PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it

Zwecke der Verarbeitung: Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie im Sinne von Straßenverkehrsordnung (Legislativdekret vom 30. April 1992, Nr. 285) angegeben wurden. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Direktor pro tempore des Technisches Straßenamt 12.8, mit Vollmacht Seiten des Direktors pro tempore der Abteilung Straßendienst 12.0, bei dessen Dienstsitz. Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.

Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten können folgenden anderen öffentlichen und/oder privaten Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden, soweit dies in engem Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren erfolgt: wie Amt für Einnahmen, andere Gemeindeämter. Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogenen Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln, ohne die vom Abschnitt V der Datenschutz -Grundverordnung 2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien. Die genannten Rechtsträger handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche.

Datenübermittlungen: Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten an Drittländer übermittelt

Verbreitung: Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.

Dauer: Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden.

Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.

Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.

Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/zusaetzliche-infos.asp zur Verfügung.

Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.

 

 

  

 

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

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Letzte Aktualisierung: 20.06.2025, 14:52