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Das neue Südtiroler Bürgernetz

Ratenzahlung von Verwaltungsstrafe, Bußgeldbescheid oder Urteil

Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

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Allgemeine Beschreibung

Die Südtiroler Landesverwaltung ermöglicht jenen Bürgern, die sich in vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten befinden und nicht in der Lage sind, Geldbußen in einmaliger Zahlung zu begleichen, den geschuldeten Betrag in Raten aufzuteilen.
Der Antrag auf Ratenzahlung wird an jenes Landesamt gestellt, welches das Verfahren der betreffenden Schuld bearbeitet.
Bei Schulden, für die bereits das Verfahren zur Zwangseintreibung eingeleitet wurde, muss der Antrag an den Beauftragten zur Zwangseintreibung (z.B. Südtiroler Einzugsdienste AG, Agenzia delle Entrate-Riscossione) gerichtet werden.

  • Geldbuße für eine Verwaltungsstrafe, einen Bußgeldbescheid oder ein Urteil, geschuldet der Südtiroler Landesverwaltung
  • vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten, die es unmöglich machen, den geschuldeten Betrag in einer einmaligen Zahlung zu entrichten
  • Formular (siehe unten)
  • Unterlagen zur Begründung des Antrags

Es ist keine Stempelmarke erforderlich.

Die für die Verhängung der Geldbuße zuständige Verwaltungsbehörde kann verfügen, dass die Strafe in drei bis dreißig monatlichen Raten gezahlt werden kann; die Raten dürfen nicht weniger als 15,00 Euro betragen. Die Schuld kann jederzeit mittels einmaliger Zahlung getilgt werden. Ist die von der Verwaltungsbehörde festgesetzte Frist auch nur für eine einzige Rate erfolglos verstrichen, muss der bzw. die Betroffene den restlichen Betrag der Strafe in einer einzigen Zahlung entrichten.

Formulare und Anlagen

Letzte Aktualisierung: 19.07.2023, 15:37