Realisierung von Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen in Schutzgebieten
Allgemeine Beschreibung
Die Durchführung von Film- und Fotoaufnahmen innerhalb von Schutzgebieten unterliegt der Einhaltung der Naturschutzvorschriften und der landschaftlichen Unterschutzstellung der betreffenden Gebiete.
Zweck und Durchführung von Fernseh-, Film- und Fotoprojekten dürfen nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen für Flora, Fauna, Habitate und Landschaft sowie zu den Managementplänen der betreffenden Schutzgebiete stehen.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Detaillierte Karten der Standorte der Film/Fotoaufnahmen und des eventuellen Basecamps
- Kopie des Personalausweises (falls der Antrag handschriftlich unterzeichnet wurde)
1 Stempelmarke zu 16,00€
Das Amt für Natur bewertet im Zuge des Verfahrens nicht nur die direkten Auswirkungen der Dreh-/ Fotoarbeiten selbst, sondern auch die indirekten Auswirkungen in Bezug auf die Erkennbarkeit der Schutzgebiete im gefilmten und/oder fotografischen Endprodukt.
Für das korrekte Ausfüllen des Antrags lesen Sie bitte die Datei "Legende und Hilfestellung für das Ausfüllen des Formulars“.
Falls sich der Standort innerhalb eines Natura 2000 Gebiet befindet, kann das Amt für Natur auch das Ansuchen um Ausstellung eines Verträglichkeitsgutachtens gemäß Natura 2000 - Anhang F einfordern. Weitere Informationen unter: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Natura 2000: Ansuchen um Ausstellung eines Verträglichkeitsgutachtens gemäß Natura 2000 - Anhang F
Die Ausstellung eines positiven Gutachtens für die Realisierung von Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen berechtigt weder zum Zutritt mit Fahrzeugen in das Schutzgebiet noch zum Flug mit Drohnen oder Hubschraubern. Diesbezügliche Ansuchen können von den zuständigen Stellen nur dann überprüft/bewertet werden, wenn das Gutachten bzgl. dem gegenständlichen Antrag positiv ausgefallen ist.
Weitere Informationen zum Befahren von gesperrten Straßen: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Genehmigung für das Befahren gesperrter Straßen in geschützten Gebieten
Weitere Informationen zum Drohnenflug: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Drohnenflüge in Schutzgebieten
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it
Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende:
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Zwecke der Verarbeitung: Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie im Sinne der Landesgesetze vom 12. März 1981, Nr. 7 “Bestimmungen und Maßnahmen für die Entwicklung und Pflege der Naturparke”, vom 17. Juli 1987, Nr. 14 “Bestimmungen über die Wildhege und die Jagdausübung”, vom 12. Mai 2010, Nr. 6 “Naturschutzgesetz und andere Bestimmungen” und vom 10. Juli 2018, Nr. 9 “Raum und Landschaft”, in geltender Fassung, der Bestimmungen betreffend das EU-Projekt Natura 2000 https://natur-raum.provinz.bz.it/de/natura-2000-rechtsgrundlagen. Die mit der Verarbeitung betraute Person die Direktorin pro tempore der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung an ihrem Dienstsitz.
Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.
Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten können anderen öffentlichen Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden, soweit dies in engem Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren erfolgt, und zwar der Landesabteilung Forstwirtschaft, der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz sowie den betroffenen Gemeinden. Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogene Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln, ohne die vom Abschnitt V der Datenschutz -Grundverordnung 2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien. Die genannten Rechtsträger handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche.
Datenübermittlungen: Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten an Drittländer übermittelt.
Verbreitung: Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.
Dauer: Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden, und zwar bis zu 5 Jahren.
Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.
Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparenteverwaltung/zusaetzliche-infos.asp zur Verfügung.
Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.
Formulare und Anlagen
Letzte Aktualisierung: 04.09.2024, 11:20