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Kurs für die Befähigung zum Tätowieren und Piercen

N sorvisc dl'aministraziun provinziala dl Südtirol

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Descriziun generala

Jedes Jahr werden die Ausbildungskurse für die Befähigung zum Tätowieren und Piercing organisiert. Der positive Abschluss des Kurses ist Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung, um Tätowierungen und Piercings, auch zeitlich befristet, durchführen zu können.

Auch die bei der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer eingetragenen Gold- und Silberschmiede und andere Fachpersonen, die nicht nur ausschließlich verpackten und sterilen Ohrschmuck mit der eigens vorgesehenen Zange an Ohrläppchen anbringen, müssen diese Genehmigung einholen.

Die nächsten Kurse werden voraussichtlich wie folgt abgehalten:

  • in deutscher Sprache im Zeitraum April - Juni 2025
  • in italienischer Sprache im Zeitraum September – November 2025.

Der Kurs umfasst mindestens 30 Stunden und damit er stattfindet, müssen mindestens 10 Einschreibungen vorliegen.

  • Abschluss der Mittelschule oder höheren Schule oder Abschluss einer gleichwertigen ausländischen Schule
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Mittelschuldiplom oder Diplom einer höheren Schule

  • Diplom eines gleichwertigen ausländischen Studientitels

  • Kopie eines gültigen Personalausweises

Die Unterlagen werden nur im PDF-Format angenommen.

Die Höhe der Einschreibegebühr wird aufgrund der Anzahl der Teilnehmer festgelegt und ist an den Veranstalter zu entrichten.

Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 32,00 € (Nr. 2 Stempelmarken): eine für den Antrag und die zweite für für die Bestätigung über den Kursabschluss.

Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Juni 2007, Nr. 37  "Verordnung über die sichere Durchführung von Tätowierungen und Piercings"

Der Kurs kann in deutscher oder italienischer Sprache besucht werden.

Letzte Aktualisierung: 07.05.2025, 16:42