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Die Wähler/innen
mit Behinderung, die nicht imstande sind alleine ihr
Wahlrecht auszuüben, können ihre Stimme
mit Hilfe einer von ihnen ausgewählten Begleitperson
abgeben. Die Begleitperson muss in den Wählerlisten
einer Gemeinde der Provinz Bozen eingetragen sein. |