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Zur Wahl werden jene
Wählerinnen und Wähler zugelassen, die am
26. Oktober 2003 bereits das 18.
Lebensjahr vollendet haben, in den Wählerlisten
eingetragen sind, zum Datum der Veröffentlichung
des Wahlausschreibungsdekrets seit vier Jahren ununterbrochen
in einer Gemeinde der Region Trentino – Südtirol
ansässig sind und den
größten Zeitabschnitt dieser vier Jahre in
der Provinz Bozen verbracht haben. |
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Die Bürger/innen
müssen mit dem Wahlausweis und mit einem gültigen
Personalausweis zwischen 7.00
und 22.00 Uhr in dem auf dem Wahlausweis angegebenen
Sektionswahlamt zur Stimmabgabe erscheinen.
Wer wegen unterlassener
Überreichung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl
des Wahlausweises nicht im Besitz
desselben ist, muss sich an die Gemeindewahlbehörde
wenden, welche vom 21. bis zum 25. Oktober von 9.00
bis 19.00 Uhr und am Tag des 26. Oktobers während
der gesamten Dauer der Wahlhandlungen geöffnet
hat und, je nach Fall, den Wahlausweis, eine Zweitausfertigung
oder eine Ersatzbescheinigung ausstellt. |