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Die Bürger/innen
müssen mit dem Wahlausweis und mit einem
gültigen Personalausweis zwischen 7.00 und 22.00
Uhr in dem auf dem Wahlausweis angegebenen
Sektionswahlamt zur Stimmabgabe erscheinen.
Wer wegen unterlassener Überreichung,
Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Wahlausweises
nicht im Besitz desselben ist, muss
sich an die Gemeindewahlbehörde wenden, welche
vom 21. bis zum 25. Oktober von 9.00 bis 19.00 Uhr und
am Tag des 26. Oktobers während der gesamten Dauer
der Wahlhandlungen geöffnet hat und, je nach Fall,
den Wahlausweis, eine Zweitausfertigung oder eine Ersatzbescheinigung
ausstellt.
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